Unter diesem Druck schloss die Firma mit der New Yorker Staatsanwaltschaft ein «Agreement and Order» ab, worin sich die AG verpflichtete, sämtliche verlangten Dokumente bis zum 19. August 1983 zu übergeben. Ein Grossteil der Akten wurde am 11. August 1983 nach den USA verbracht und durch Firmenanwälte den ausländischen Justizbehörden fristgerecht ausgehändigt. Die Bundesanwaltschaft eröffnete am 12. August 1983 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und beschlagnahmte in Zug die restlichen, noch nicht ausser Landes gebrachten, versandbereiten Akten. II. Rechtliches