1 Der Bundesrat beschloss am 14. August 1985, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung der verantwortlichen Verwaltungsräte und Direktoren der Firma Marc Rich & Co AG, wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes (Art. 273 StGB), nicht zu erteilen. Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidgründe aus dem Antrag des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) an den Bundesrat. I. Sachverhalt