3 S. 62 mit Hinweis; Beerli-Bonorand Ursina, Die ausserordentlichen Rechtsmittel in der Verwaltungsrechtspflege des Bundes und der Kantone, Zürich 1985, S. 172). 2. Der Beschwerdeführer behauptet, die Vorinstanz habe zu Unrecht einen Nichteintretensentscheid erlassen. Durch die Prüfung der Vorfrage, ob Rückkommensgründe vorliegen, sei sie auf das Wiedererwägungsgesuch eingetreten und hätte es deshalb ablehnen müssen. Dieser Auffassung ist nicht zuzustimmen. In Analogie zu den Bestimmungen über die Revision wird eine Verfügung unter anderem in Wiedererwägung gezogen, wenn neue erhebliche Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden (Art.