2 das inhaltlich einem Haftbefehl gleichkommen solle, sei eine Totalfälschung. Beispielsweise entspreche der angebrachte Stempel nicht der Norm türkischer Amtsstempel. G. Mit Eingaben vom 11. August und 8. September 1986 lässt der Beschwerdeführer die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung und die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur vollständigen Neuüberprüfung beantragen. Es sei ihm die Vernehmlassungsschrift zuzustellen und ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. Im übrigen sei der Aufenthalt für die Dauer des Beschwerdeverfahrens neu zu regeln.