Asyl. Verfahren. Beschwerde an das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement gegen den Entscheid, auf ein Wiedererwägungsgesuch betreffend einen ablehnenden Asylentscheid nicht einzutreten, den die Vorinstanz damit begründet, dass das neue vorgebrachte Beweismittel gefälscht sei. Die Echtheit eines Beweismittels ist eine Eintretensvoraussetzung, die vorfrageweise von Amtes wegen geprüft werden muss. Grenzen der Pflicht zur Anordnung von Expertisen und zur Entscheidbegründung in bezug auf die Fälschung. Heilung der diesbezüglich ungenügenden Begründung des Nichteintretensentscheides durch Gewährung von Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren.