1 fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg werde er seit dem 12. Dezember 1983 zur Strafvollstreckung gesucht. B. Mit Datum vom 10. September 1985 verfügte das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) gegen den Beschwerdeführer eine Einreisesperre für die Dauer von fünf Jahren. Zur Begründung wurde angegeben, er sei gerichtlich vorbestraft und werde von ausländischen Behörden zur Strafvollstreckung gesucht. Seine Anwesenheit in der Schweiz sei deshalb nicht erwünscht. Zugleich wurde einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.