vgl. auch VPB 44.117). 4. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Titelmissbrauch bundesrechtlich ausser im Bereich des Wettbewerbsrechtes und im Zusammenhang mit der Umschreibung gewisser Tatbestände im Strafgesetzbuch nicht geregelt ist. Die Kantone sind indessen befugt, den Titelmissbrauch generell als Übertretung unter Strafe zu stellen. Die Frage, 7 ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Ausland erworbener Titel in der Schweiz getragen werden kann, richtet sich damit vornehmlich nach kantonalem Recht.