gewerblichen Auszeichnungen (SR 232.11, Art. 21) zu finden. 2. Die Bedeutung von Titeln erschöpft sich aber nicht nur in ihrem Wert für den wirtschaftlichen Wettbewerb, sondern erstreckt sich ihrem Wesen nach auch und sogar in erster Linie auf geistiges und gesellschaftliches Gebiet. Wer sich beispielsweise fälschlicherweise den Anschein gibt, einen akademischen Grad erworben zu haben, verschafft sich damit eine ihm nicht zukommende gesellschaftliche Geltung. Sodann schadet die