2 Der Fachausweis wird vom Eidgenössischen Vermessungsdirektor erteilt. Er enthält keine Noten, sondern gibt lediglich an, in welchen Fachgebieten die Bedingungen zur Erlangung des Ausweises erfüllt worden sind. Er dient dem Inhaber als Legitimation gegenüber seinem Arbeitgeber (patentiertem Ingenieur-Geometer). Art. 16 Entzug des Fachausweises 1 Der Fachausweis kann vom Eidgenössischen Vermessungsdirektor entzogen werden, wenn der Inhaber sich grober Pflichtverletzungen in der Ausübung seines Berufes schuldig gemacht hat oder wenn er der bürgerlichen Ehren und Rechte verlustig erklärt worden ist. Allgemeine Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 1980 (AMV, SR 811.112.1)