4 Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Fähigkeitszeugnis, (...) Im übrigen sei auf das vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) herausgegebene Berufsverzeichnis verwiesen. R des EJPD vom 30. Juni 1967 für die Erteilung der Vermessungstechniker-Fachausweise (SR 211.432.263) Art. 15 Erteilung des Fachausweises und Titel 1 Kandidaten, die die Prüfung in einem Fachgebiet bestanden haben, - erhalten den Fachausweis für das betreffende Arbeitsgebiet, - sind berechtigt, den Titel Vermessungstechniker mit Fachausweis zu tragen.