1 Versicherungs-, Transport-, Gast- und andere Dienstleistungsgewerbe sowie Hauswirtschaft), der höheren landwirtschaftlich-technischen und der Hochschulausbildung (nur ETH) zu schützen (vgl. unten 1.1) oder um den Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln dort generell unter Strafe zu stellen, wo diese geeignet sind, den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs, des Betrugs, der boshaften Vermögensschädigung usw. zu erfüllen (vgl. unten 1.2). Die Kantone stellen in der Regel ihrerseits den Titelmissbrauch als Übertretung unter Strafe, soweit er nicht bereits durch das Bundesrecht erfasst ist (vgl. unten 2). 1.1