9. Die Enteignerin wird verurteilt, für die vom 18. Februar 2019 bis November 2021 vorübergehende Beanspruchung einer Fläche von 930 m2 der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ innert 20 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteils eine Entschädigung in der Höhe von total CHF 7'308.25 direkt an die Enteigneten zu bezahlen. 10. Die Enteignerin wird verurteilt, für die Einräumung der Dienstbarkeit für das Versickerungsbecken auf der Fläche von 35 m2 der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ innert 20 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteils eine Entschädigung von CHF 6'601.00 zzgl. Zins von 1.5 % vom 18. Februar 2019 bis 2. März 2020 und von 1.25 % ab dem 3.