94. Weil keine der Enteigneten anwaltlich vertreten war und kein Begehren für eine Parteikostenersatz gestellt wurde, werden keine Parteikosten gesprochen (Art. 115 Abs. 1 aEntG). C. Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Das Eigentum an der Teilfläche der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ wird gemäss Messurkunde Nr. 355 2022 / 30 und dem Mutationsplan vom 16. November 2022 des Nachführungsgeometers, Herr Stephan Tschudi auf die Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. XY.______ der A.______ übertragen.