In dieser Hinsicht reichte die A.______ eine Rechnung vom 11. September 2020 zu den Akten, wonach sie einen Betrag von CHF 55'050.00 für den definitiven Landerwerb und einen Betrag von CHF 7'000.00 für den vorübergehenden Landerwerb, total ausmachend CHF 62'050.00 an die Miteigentümergemeinschaft Q.______, 3084 Wabern, überwies. Zudem reichte die Enteignerin eine Belastungsanzeige vom 22. Oktober 2020 für den an die Enteigneten geleisteten Betrag von CHF 62'050.00 ins Recht. Die A.______ fordert, dass die von ihr bereits geleistete Zahlung mit der von der ESchK festgesetzten Entschädigung verrechnet wird.