88. Aus den Schlussbemerkungen der A.______ ist ersichtlich, dass diese gemäss Ziff. 9.3. der mit einem Teil der Miteigentümer abgeschlossenen Vereinbarung bereits eine Entschädigung an den "Erneuerungsfonds Siedlung" des Q.______s leistete. Gemäss den vorliegenden Akten bezahlte die A.______ ¾ des Kaufpreises für die Landabtretung (3/4 von CHF 200.00 pro m2) sowie die Entschädigung der vorübergehenden Nutzung für 9 Monate aus. In dieser Hinsicht reichte die A.____