_ forderte anlässlich des Augenscheins vom 13. Juni 2019 eine Entschädigung und die Wiederherstellung des Trampelpfades. Die A.______ sicherte anlässlich des besagten Augenscheins die Wiederherstellung zu. Die A.______ stellte den Trampelpfad jedoch nicht wieder her. Wie der Augenschein vom 30. Juni 2022 zeigte, übernahm die Natur diese Aufgabe. Der frühere Trampelpfad hat sich von selbst renaturiert. Einzig im Bereich des Spielplatzes sind noch Spuren zwischen den Pflanzen ersichtlich. Für diese sind jedoch nicht die Fussgänger verantwortlich, sondern offensichtlich die spielenden Kinder, welche durch die Gräser gehen.