84. Wie der Augenschein vom 13. Juni 2019 zeigte, gingen die Fussgänger aufgrund der vorübergehenden Beanspruchung des Fuss- und Veloweges (vollständige Sperrung für die Öffentlichkeit) zwischen dem erstellten Doppellattenzaun und den Gebäuden durch die Pflanzen, so dass ein äusserst gut sichtbarer Trampelpfad entstand. Dies hatte zur Folge, dass die Anwohner vermehrt gestört wurden. Eine von der A.______ versprochene Alternativroute wurde nicht erstellt. B.______ forderte anlässlich des Augenscheins vom 13. Juni 2019 eine Entschädigung und die Wiederherstellung des Trampelpfades.