kann das Betreiben der Bahn einen Einfluss auf die Entstehung von Rissen haben, dies ist aber nicht eine Folge der vorliegenden Enteignung resp. der mit der Enteignung verbundenen Bautätigkeiten, sondern die Folge des Betriebs der Eisenbahn, welche bereits vor dem Doppelspurausbau auftrat. Die neu entstanden Risse wären demnach auch ohne Ausbau des Trassees und der damit verbundenen Bautätigkeiten entstanden. Hinzu kommt, dass es nichts Unübliches ist, dass es insbesondere im Bereich von eingebauten Treppenelementen und bei der Nutzung verschiedener Materialien zur Entstehung von Rissen kommt.