81. Vor Inangriffnahme der Bauarbeiten wurden am 30. November 2018 bei B.______ im Sinne einer vorsorglichen Beweiserhebung ein Rissprotokoll und eine Fotodokumentation durch das Atelier G+S erstellt. Diese zeigten bereits diverse Risse, welche vor dem Bau entstanden sind. Am 11. Februar 2021 fand die Nachaufnahme statt. Diese ergab, dass im Entrée im UG ein neuer Riss im Verputz vorhanden ist, welcher die Form einer Treppe hat. Das Atelier G+S konnte nicht beurteilen, ob der Riss aufgrund der Bautätigkeit entstanden ist. Weiter wurden im Abstellraum im UG Risse festgestellt.