hat demnach den Enteigneten für die Einräumung der Dienstbarkeit für das Versickerungsbecken eine Entschädigung in der Höhe der Wertdifferenz, welche sich zwischen dem Verkehrswert der unbelasteten (CHF 188.60 / m2) und jenem des servitutsbelasteten Grundstücks (CHF 0.00 / m2), demnach CHF 188.60 / m2 zu bezahlen, was CHF 6'601.00 für die 35 m2 entspricht. 73. Das Grundbuchamt wird entsprechend angewiesen, die obgenannten Dienstbarkeiten als Recht auf der Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. XY.______ und als Last auf der Liegenschaft Köniz-Gbbl. X.______ einzutragen. Inkonvenienzen