71. Die Dienstbarkeit für ein Zugangsrecht geht aus dem Sockelmauer Q.______ Landerwerbsplan km 7.420 – km 7.555 vom 7. Juli 2017 (1:200, Plan Nr. 4.045.33 – 581) hervor. Das Zugangsrecht soll im Bereich des bestehenden und in der Überbauungsordnung festgelegten Fuss- und Veloweges zu liegen kommen. Die A.______ hätte somit ohnehin die Möglichkeit ihr Grundstück über den öffentlichen Fussund Veloweg zu erreichen. Eine andere Nutzung als Weg ist gemäss Überbauungsordnung nicht möglich. Nach Beurteilung der Fachrichter ändert sich am Verkehrswert der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ mit der Einräumung des Zugangsrechts nichts.