67. D.______ machen in ihrer Einsprache vom 8. Oktober 2017 und in ihrer Eingabe vom 3. Juni 2019 an die ESchK eine Entschädigung der Grundeigentümer von CHF 11'800.00 für Erstellung, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung einer Sickermulde, einer Entwässerungsleitung und eines Schachts auf der Parzelle Köniz Grundstück X.______ sowie eine einmalige Entschädigung der Grundeigentümer von CHF 9'000.00 für die Einräumung des Rechts an die A.______, die betroffenen Teilflächen der Parzelle Köniz Grundstück X.______ jederzeit zur Kontrolle, Unterhalt und Erneuerung der Mauer, Böschung und der weitern Anlagen zu betreten, geltend.