65. Die ESchK erachtet für die vorübergehende Beanspruchung eine Entschädigung von 4 % des Verkehrswertes pro Jahr als angemessen. Die A.______ hat den Enteigneten somit einen Betrag von CHF 7'308.25 für die 12.5 Monate zu bezahlen (930 m 2 x CHF 188.60 geteilt durch 100 multipliziert mal 4 geteilt durch 12 multipliziert mal 12.5). Einräumung der Dienstbarkeiten