Schlussendlich konnte der Weg nach den Arbeiten am 27. November 2020 ohne Probleme benutzt werden, auch wenn nur die Tragschicht vorhanden war und der Deckbelag noch nicht erstellt worden war. Es ist durchaus üblich, dass Wege oder Strassen vorerst ohne den Deckbelag benutzt werden, bis dieser dann – aus Qualitätsgründen etwas später – eingebaut wird. Einschränkungen in der Benutzung ergeben sich dadurch nicht. Die Entschädigung für die vorübergehende Beanspruchung ist demnach vom 18. Februar 2019 bis 28. Februar 2020, somit für 12.5 Monate geschuldet.