Die Fotos wie auch der Augenschein zeigen, dass der neue Belag nur entlang der Mauer neu gemacht wurde und somit nicht die ganze Breite des Fuss- und Veloweges betroffen war. Aufgrund der kurzen Zeit und des Umstands, dass nicht der ganze Weg von den Nacharbeiten betroffen war, rechtfertigt sich für die Nacharbeiten keine zusätzliche Entschädigung.