___ der Bächtold & Moor AG vom 6. Juli 2022 wurden die Hauptarbeiten mit Rückbau des Schutzzauns am 28. Februar 2022 abgeschlossen. Die danach erfolgten Zaunarbeit beim Sickerbecken im August 2020 von zwei Tagen hatten keinen Einfluss auf die Benutzbarkeit der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______. Die diesbezüglichen Arbeiten gelten demnach nicht als vorübergehende Beanspruchung und sind deshalb auch nicht zu entschädigen. Gemäss E-Mail von S.______ fanden dann vom 18. bis 27. November 2020 an 8 Arbeitstagen das Versetzen der Rinne, sowie der Ausbau des Belags entlang der Stützmauer mit einer Tragschicht statt.