63. Die vorübergehend beanspruchte Fläche wurde von der A.______ wiederhergestellt. Gemäss Ausführungen von O.______ anlässlich des Augenscheins und der Einigungsverhandlung vom 13. Juni 2019 sei mit den Bauarbeiten im März 2019 begonnen worden. In der danach zugestellten E-Mail der A.______ vom 5. Juli 2019 wurde diese Aussage korrigiert und erklärt, dass die Bauarbeiten am 18. Februar 2019 mit dem Aufstellen eines Doppellattenzauns begonnen hätten. Die Hauptarbeiten seien gemäss E-Mail von R.______an die A.______ vom 4. Februar 2022 im Februar 2020 beendet worden.