von CHF 150.00 auf CHF 50.00 reduziert. Die Mietzinsreduktion hinsichtlich des Einstellhallenplatzes hat offensichtlich nichts mit dem Doppelspurausbau zu tun, beeinträchtigen die Immissionen doch das Abstellen von Fahrzeugen in keiner Weise. Es mangelt somit nicht nur am Erfordernis der Schwere für die Ausrichtung einer Entschädigung, sondern bereits an der Kausalität zwischen dem angeblichen Minderwert für die Wohnung und den Einstellhallenplatz und dem Doppelspurausbau. Vorübergehende Beanspruchung