Der Schaden muss somit eine gewisse Höhe oder einen gewissen Prozentsatz des Gesamtwertes einer Liegenschaft erreichen. Im vorliegenden Fall werden gemäss Erschütterungs- und Körperschallprognose (VIBRA-2) mit Messung der Gartenmann Engineering AG vom 13. Juli 2016 (Anhang F des Umweltverträglichkeitsberichts vom 7. Dezember 2017) die Richtwerte bloss bei einzelnen Wohnliegenschaften beim Einsatz eines Güterzuges in der Nacht überschritten, was jedoch nur selten vorkommt. Gemäss Ausführungen der Enteigneten anlässlich des Augenscheins vom 30. Juni 2022 wurde je ein Güterzug am Morgen und am Abend festgestellt.