Gemäss Ziff. 4.11 des Umweltverträglichkeitsberichts vom 7. Dezember 2017 mit Verweis auf die Erschütterungs- und Körperschallprognose (VIBRA-2) mit Messung der Gartenmann Engineering AG vom 13. Juli 2016 (Anhang F des Umweltverträglichkeitsberichts vom 7.Dezember 2017) werden die Richtwerte für die Erschütterungen und Körperschall bloss bei konservativer Betrachtung des ausserplanmässigen Güterverkehrs in der Nacht an einzelnen Liegenschaften überschritten. Ohne Berücksichtigung des seltenen Güterzugverkehrs sind die Richtwerte an allen Wohnliegenschaften eingehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass