Der Bundesrat hat jedoch bis heute keine Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung von Erschütterungs- und Körperschallimmissionen festgelegt. Um eine Beurteilung zu ermöglichen, erliess das BAFU die Weisung für die Beurteilung von Erschütterung en und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen, auf welche sich die Erschütterungs- und Körperschallprognose (VIBRA-2) mit Messung der Gartenmann Engineering AG vom 13. Juli 2016 (Anhang F des Umweltverträglichkeitsberichts vom 7.Dezember 2017) stützt. Gemäss Ziff.