Nr. 10528 ab, weil die Strecke in diesem Bereich begradigt und die Geleise dadurch eine grössere Distanz zur enteigneten Liegenschaft aufweisen als vor dem Ausbau. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass der Lärm stark zugenommen hätte. Nicht einmal die Enteigneten behaupteten, dass der Lärm stark erhöht sei und die Immissionsgrenzwerte überschritten würden.