In der Überbauungsordnung ist zudem bereits auch der geplante Doppelspurausbau eingezeichnet. Die Enteigneten wussten demnach im Zeitpunkt des Erwerbs, dass direkt neben ihrer Liegenschaft die eingleisige Bahnlinie Bern-Belp-Thun verläuft. Zudem war absehbar, dass aufgrund des Bevölkerungswachstums eingleisige Bahnstrecken ausgebaut werden können. Der Doppelspurausbau war für die Enteigneten nicht nur voraussehbar, vielmehr mussten sie gestützt auf die Überbauungsordnung aus dem Jahr 2013, in welcher der Doppelspurausbau ersichtlich ist, mit dem Ausbau in naher Zukunft rechnen.