42. Als erstes ist anhand der baurechtlichen Grundordnung zu prüfen, ob durch die verminderte Fläche die Bebaubarkeit des Restgrundstücks beeinträchtig wird und dadurch ein Minderwert entsteht (z.B. tiefere Ausnützungsziffer oder kleineres Gebäude aufgrund eines reduzierten Grenzabstands). Die Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ liegt innerhalb der Überbauungsordnung ZPP 1/1 U.______ vom 6. Juni 2013. In der Überbauungsordnung sind die Baufelder für die Hauptbauten genau ausgewiesen. Zudem ist die Detailerschliessung, der Quartierweg und der öffentliche Fuss- und Veloweg sowie die Grünflächen genau definiert.