In der Einsprache vom 13. September 2017 führt F.______ v.d. G.______ weiter aus, dass wegen des knappen Umfelds sowie der Bebauungsdichte des Areals mit bereits geringem Abstand zur Bahn eine massive Verschlechterung der Wohnverhältnisse erfolge. Der schmale Grünstreifen zwischen dem Gebäude und den Geleisen werde verringert, die Züge würden näher der Fensterfront entlangfahren. In der Eingabe vom 4. März 2022 an die ESchK macht F.______ v.d. G.______ weiter geltend, dass der einseitige Ausbau der neuen 8 K06-0002/2019