In der Einsprache vom 29. September 2017 bringen B.______ u.a. vor, dass die Bauteile ihrer Liegenschaft durch den Doppelspurausbau eine zusätzliche statische und dynamische Beanspruchung erfahren würden, welche zu schadhaften Veränderungen an ihrer Liegenschaft führen können (Ziff. 3). Es gäbe dauerhaft weniger Erholungsraum und eine Zunahme der Lärmimmissionen durch den Betrieb der Doppelspur sowie Elektrosmog (Ziff. 4). E.______ bringen in ihrer Einsprache vom 15. November 2016 vor, dass eine Lärmbelastung entstehe und die Aussicht weniger attraktiv werde. Die Sicherheitsrisiken für die Kinder auf den Spielplätzen würden erhöht.