40. Die Enteigneten machen einen Minderwert geltend. In der Einsprache vom 10. November 2016 bringen B.______ vor, dass durch den Wegfall der ohnehin sehr knappen Grünflächen ein Qualitätsverlust und Wertverlust für die Liegenschaften resultieren würden (Ziff. 8.a). Weiter habe die Enteignung eine Verkleinerung der Kinderspielplätze zur Folge (Ziff. 8.b). Zudem entstehe optisch eine unattraktive Umgebung. Bäume und Wiesen würden gefällt und weggebaggert. Für lange Zeit bestehe nun eine kahlgeschlagene Stein- und Betonwüste. Es werde lange Zeit vergehen, bis der jetzige, nahezu idyllische Zustand wieder erreicht werde, wenn überhaupt.