Die Fläche war bisher faktisch nicht nutzbar und ist mit der Enteignung daher kaum ein Verlust für die Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______. Diese Tatsache lässt den durchschnittlichen m2-Preis erheblich sinken, ebenso die Tatsache, dass die UeO keine Anlagen und Bauten in diesem Bereich zulässt und auch der Fuss- und Fahrradweg dort von Beginn an angesiedelt war und dadurch eine physische Trennung der Fläche durch die geteerte Strasse entsteht. Mögliche Zuschläge sind im Bereich der zu enteignenden Fläche nicht ersichtlich.