22. Art. 3 Abs. 3 der Überbauungsordnung U.______ (nachfolgend: UeO) hält fest: "Grundlagen des Richtkonzepts bildet das über das gesamte Areal angelegte Freiraumkonzept bestehend aus den Plänen «Nutzung und Ökologie» sowie «Erschliessung, Etappierung und Öffentlichkeitsgrad»". Bereits zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der UeO vom 28. August 2013 und der Baubewilligung der unterschiedlichen Baufelder (A-E) war die Erweiterung der Bahnlinie bekannt, ebenso der öffentliche Fuss- und Fahrradweg entlang der Bahnlinie.