14. Die Enteigneten, welche die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben, erachten den von der A.______ offerierten Preis als nicht angemessen. B.______ bringen in ihrer Einsprache vom 29. September 2017 vor, dass der Kaufpreis für die Landabtretung der gesamten Fläche mind. CHF 547.00 / m2 betrage. Zu diesem Preis hätten sie das Land für ihr Haus erworben. In der Einsprache vom 8. Oktober 2017 führen D.______ aus, dass gemäss Kurzbewertung der ZIB AG vom 10. Juli 2017 das Preisniveau für Bauland in der Gemeinde Köniz je nach Lage zwischen CHF 575.00 bis CHF 1’920.00 / m2 betrage. Die Parzelle X.______ liege an einer sehr gut erschlossenen Lage.