13. Gemäss der mit einem Teil der Miteigentümer der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ unterzeichneten Vereinbarung – die allerdings keine Wirkung für die gesamte Miteigentümergemeinschaft entfaltet, weil nur alle Miteigentümer gemeinsam für die Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ verfügungsberechtigt sind – war die A.______ bereit für die definitiv enteignete Fläche CHF 200.00 / m2 zu bezahlen. Sie stützt sich dabei auf eine Kurzbewertung der ZIBAG vom 10. Juli 2017.