diesem Zusammenhang für den allfälligen Minderwert und für die sonstigen Nachteile. Zuständig hierfür ist gestützt auf Art. 18k EBG die Eidgenössische Schätzungskommission, die das Gesuch nach den Bestimmungen des EntG behandelt. Die streitbetroffene Liegenschaft Köniz Gbbl-X.______ liegt in der Gemeinde Köniz und damit im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern. Die örtliche Zuständigkeit der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6, zur Beurteilung der vorliegenden 1 K06-0002/2019