6. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entschädigungssumme für die definitiv zu enteignende Fläche von ca. 389 m2, für die vorübergehende Beanspruchung einer Fläche von ca. 930 m2, für die Einräumung einer Dienstbarkeit für eine Werkleitung auf einer Fläche von ca. 35 m 2, für die Einräumung einer Dienstbarkeit für Stützmauer- Fundamente auf einer Fläche von ca. 146 m 2, für die Einräumung einer Dienstbarkeit für ein Zugangsrecht auf einer Fläche von ca. 815 m 2 sowie für die Einräumung einer Dienstbarkeit für ein Versickerungsbecken auf einer Fläche von ca. 35 m2 sowie in