27. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2022 wurde der Nachführungsgeometer aufgefordert, gestützt auf den Landerwerbsplan und die Vermessung der ESchK die Messurkunde und den Mutationsplan zuzustellen. 28. Am 22. November 2022 ging die Messurkunde Nr. 355 2022 / 30 und der Mutationsplan vom 16. November 2022 bei der ESchK ein. 29. Auf die Ausführungen der Parteien wird – soweit entscheidrelevant – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 4 K06-0002/2019 B. Erwägungen Allgemeines