25. Mit Schreiben vom 26. August 2022 reichte die A.______ die Schlussbemerkungen ein. Von den Enteigneten sind innert der gesetzten Frist keine Schlussbemerkungen eingegangen. 26. Mit Verfügung vom 28. September 2022 wurden die Schlussbemerkungen der Enteignerin den Enteigneten zur Kenntnis zugestellt. Aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern wurde die Verfügung im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern vom 28. September 2022 publiziert und nur der A.______ und den Parteien, welche keine Vereinbarung abgeschlossen haben, persönlich eröffnet.