21. Mit Verfügung vom 24. Mai 2022 wurden die Eingabe der A.______ vom 2. März 2022 und die Eingabe von G.______ vom 4. März 2022 den Parteien wechselseitig zugestellt sowie die Schätzungsverhandlung mit Augenschein auf den 30. Juni 2022 angesetzt. Aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern wurde die Verfügung im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern vom 1. Juni 2022 publiziert und nur der A.______ und den Parteien, welche keine Vereinbarung abgeschlossen haben, persönlich eröffnet.