19. Mit Verfügung vom 2. Februar 2022 hob die ESchK die Sistierung auf und führte das Verfahren fort. Die Parteien wurden aufgefordert allfällige Beweismittel einzureichen und Beweisanträge zu stellen. Die A.______ wurde aufgefordert der ESchK mitzuteilen, wann die Bauarbeiten definitiv abgeschlossen wurden. Die Enteigneten erhielten Gelegenheit, Forderungen für allfällige Schäden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zu benennen, zu begründen und zu belegen. Aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern wurde die Verfügung im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern