10. Mit Verfügung vom 6. Mai 2019 eröffnete die Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 6 (nachfolgend ESchK) das Enteignungsverfahren. Die Gesuche der A.______ vom 31. Januar 2019 und vom 4. April 2019 wurden den Enteigneten zugestellt und ihnen Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Die Einigungsverhandlung mit Augenschein wurde auf den 13. Juni 2019 angesetzt. 11. Mit Schreiben vom 12. Mai 2019 gaben B.______ an, die von der A.______ angebotene Entschädigung von CHF 200.00 / m 2 entspreche nicht dem effektiven Landwert.