8. Weil die A.______ nicht mit allen Miteigentümern der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ eine Vereinbarung abschliessen konnte, stellte die A.______ am 31. Januar 2019 ein Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung sowie um Festsetzung der Entschädigung für die definitiv zu enteignende Fläche von ca. 389 m2, die vorübergehende Beanspruchung einer Fläche von ca. 930 m 2, die Einräumung einer Dienstbarkeit für eine Werkleitung auf einer Fläche von ca. 35 m 2, die Einräumung einer Dienstbarkeit für Stützmauer- Fundamente auf einer Fläche von ca. 146 m2, die Einräumung einer Dienstbarkeit für ein