7. Mit Verfügung vom 5. September 2018 genehmigte das BAV das Plangenehmigungsgesuch der A.______ vom 22. August 2016, geändert am 12. Juli 2017, zuletzt ergänzt am 5. März 2018 mit diversen Auflagen und wies die Einsprachen der Enteigneten, soweit auf sie eingetreten werden konnte und sie nicht abzuschreiben waren, ab.